Verordnung der BH Güssing gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers
Die Bezirksforstinspektion hat auf die akute Gefahr der Vermehrung des Borkenkäfers hingewiesen, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Güssing eine Verordnung betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers erlassen hat.